Die Innenminister streiten über die Möglichkeit, einzelne Straftäter in das Bürgerkriegsland Syrien abzuschieben. Doch selbst im Fall einer politischen Einigung blieben zahlreiche Hürden.
Von Michael Stempfle, ARD-Hauptstadtstudio
Bundesinnenminister Horst Seehofer hat schon vor der Innenministerkonferenz für jede Menge Aufregung gesorgt. Er wolle sich dafür einsetzen, "dass wir anstelle eines generellen Abschiebestopps künftig zumindest für Straftäter und Gefährder wieder in jedem Einzelfall prüfen, ob Abschiebungen nach Syrien möglich sind", sagte der CSU-Politiker Ende November.
Anschlag in Dresden
Auslöser ist offenbar der Terroranschlag von Dresden Anfang Oktober. Nach bisherigem Kenntnisstand stach ein 20-jähriger syrischer Gefährder mit einem Messer auf ein schwules Paar ein. Einer der beiden Männer starb. Der mutmaßliche Attentäter war kein Unbekannter. Er ist vorbestraft, wurde schon 2019 unter anderem wegen Körperverletzung verurteilt. Eine Abschiebung nach Syrien wurde - trotz aller Erkenntnisse - nicht geprüft.
Derzeit leben in Deutschland mehr als 90 islamistische Gefährder mit syrischer Staatsangehörigkeit. Auch wenn sie straffällig geworden sind und sogar ihren Flüchtlingsschutz verwirkt haben, können sie derzeit nicht abgeschoben werden. Grund ist der generelle Abschiebestopp, den die Innenminister bei ihren halbjährlichen Konferenzen zuletzt immer wieder einstimmig beschlossen haben. Der Grund für den Stopp ist vereinfacht ausgedrückt: Rechtsstaaten schieben nicht in Länder ab, in denen Folter oder Tod durch das Regime droht.
"Die Gefängnisse und Folterkeller sind voll"
"In Syrien herrscht Bürgerkrieg, dem Assad-Regime fallen jährlich Tausende Menschen - darunter zahlreiche Kinder und Frauen - zum Opfer", so der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius. "Die Gefängnisse und Folterkeller sind voll." Kein EU-Land schiebe dorthin ab, nicht einmal Ungarn, erinnert der SPD-Politiker.
Schon bei den vergangenen IMK-Sitzungen, bei denen die Innenminister von Bund und Länder über die Sicherheit in Deutschland beraten, war das Murren einiger CDU-Minister deutlich zu hören. Mit dem Rückenwind von Horst Seehofer wollen sie sich nun durchsetzen.
"Es wird auf der Innenministerkonferenz keinen Beschluss für eine weitere Verlängerung des Abschiebestopps nach Syrien geben. Darüber sind sich die Innenminister der Union einig", so Joachim Herrmann von der CSU. "Dass die SPD weiterhin jede Debatte ablehnt, selbst bei schweren Straftätern und islamistischen Gefährdern eine Abschiebung nach Syrien ernsthaft zu prüfen, ist aus meiner Sicht sicherheitspolitisch unverantwortlich."
Allein in Bayern gebe es derzeit mehr als 70 schwere Straftäter und zehn Gefährder aus Syrien, die nicht abgeschoben werden könnten. Darunter sei auch ein 34-Jähriger Syrer, der rechtskräftig zu fünf Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verurteilt sei, so Herrmann.
Kritik von IMK-Chef Maier
Der Vorsitzender der Innenministerkonferenz Georg Maier ärgert sich und spricht von "Populismus". "Auch wir SPD-Innenminister würden Personen, die schwere Verbrechen begangen haben oder Gefährder nach Syrien abschieben", sagt Pistorius.
Allerdings: Es gebe schon seit Jahren keine diplomatischen Beziehungen mehr mit der Assad-Regierung, also auch keine deutsche Botschaft, keine deutschen Diplomaten in Syrien. "All das ist aber zwingend notwendig, um Abschiebungen auf den Weg zu bringen und umzusetzen", so Pistorius, der bei der Innenministerkonferenz die SPD-Innenminister vertritt.
Warum Afghanistan, aber nicht Syrien?
Doch warum können Straftäter nach deutschem Recht in manche Landesteile von Afghanistan zurückgeführt werden, wo die Sicherheitslage ebenfalls äußerst prekär ist, nicht aber nach Syrien?
Daniel Thym, Experte für Europa- und Völkerrecht an der Uni Konstanz, hat ein Rechtsgutachten zur Rückführung von Gefährdern in Länder mit schlechter Sicherheitslage erstellt. Vereinfacht ausgedrückt: Rechtlich gesehen sind Abschiebungen nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Aber die Hürden sind sehr hoch.
Einzelfallprüfung für Damaskus?
So sei nach europäischem Recht zunächst einmal denkbar, Syrien - ähnlich wie Afghanistan - in bestimmte Regionen zu unterteilen. Das ergebe sich aus einem aktuellen Lagebericht des Europäischen Asylbüros EASO.
"Während einzelne Regionen weiterhin generell unsicher sind, sodass Abschiebungen dorthin allgemein rechtswidrig sind, soll für Damaskus eine Einzelfallprüfung stattfinden. Politische Unruhen, eine verbreitete Kriminalität, vereinzelt Terroranschläge und massive Menschenrechtsverletzungen durch die Sicherheitsbehörden begründeten für sich genommen kein generelles Abschiebeverbot", heißt es in der Zusammenfassung des knapp 50 Seiten langen Gutachtens von Thym.
Doch dann folgt die Liste der Ausnahmen: So müssten zahlreiche Personengruppen von einer Abschiebung nach Damaskus ausgeschlossen werden, weil sie dort eben doch nicht sicher wären. Abschiebungen müssten zudem sorgfältig begründet werden. Überhaupt wäre die Klärung, welche Landesteile von Syrien doch als sicher gelten könnten aufwändig. Es müssten nationale und internationale Lageberichte zu Syrien herangezogen werden, ohne dass denjenigen des Auswärtigen Amtes eine privilegierte Stellung zukäme.
Keine Botschaften
Selbst wenn sich die Ausländerbehörde oder das BAMF zu einer Entscheidung durchringen würden, dass ein syrischer Gefährder abgeschoben werden müsse, gäbe es noch viel zu klären. Da Deutschland keine diplomatischen Beziehungen nach Damaskus pflegt, müssten die Innenminister der Länder, die für Abschiebungen zuständig sind, erst einen dritten Staat finden, der die Gefährder aufnehmen und nach Syrien bringen würde. Denkbar wäre die Türkei. Die Frage ist jedoch, welches Interesse Recep Tayyip Erdogan haben könnte, Deutschland diesen Gefallen zu tun. Und selbst wenn eine Organisationsstruktur geschaffen wäre, dann hätten vor einer Abschiebung die Gerichte noch ein Wörtchen mitzureden.
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