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Vor Corona-Gipfel mit Merkel: Was die Länder planen - tagesschau.de

Kontakte, Schulen, Weihnachten: Vor dem Corona-Gipfel mit Kanzlerin Merkel haben die Länder ihre Linie festgezurrt. Demnach wird der Teillockdown verlängert - für die Festtage soll es eine Sonderregel geben. Was geplant ist - ein Überblick.

Nach den ergebnislosen Gesprächen am vergangenen Montag war die Aufforderung des Kanzleramts an die Bundesländer unmissverständlich: Wenn sie schon die Beschlussvorlage des Bundes ablehnten, sollten sie doch bitte bis zum nächsten Termin eigene Vorschläge präsentieren. Bei 16 Ländern und mindestens genauso vielen Interessen kein leichtes Unterfangen. Entsprechend arbeitsreich dürfte das Wochenende in den Staatskanzleien gewesen sein.

Nun liegt ein erster Entwurf auf dem Tisch, federführend koordiniert vom Land Berlin, das gerade den Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz hat. Der Beschlussentwurf ähnelt in vielen Punkten der Vorlage des Kanzleramts vom 16. November.

Kontakte, Schulen, Weihnachten: Was die Länder planen:

Einig sind sich alle, dass es mit Blick auf die weiter hohen Infektionszahlen für eine Lockerung der am 28. Oktober getroffenen Maßnahmen zu früh ist. Zwar zeigten die Beschränkungen erste Wirkung, doch gebe es noch keine Trendwende. Stattdessen ist von einem "Seitwärtstrend" die Rede. Mit anderen Worten: Der November-Teillockdown soll grundsätzlich auch im Dezember gelten - konkret erstmal bis zum 20. Dezember bundesweit. Dies betrifft etwa die Schließung von Hotels, Restaurants oder Fitnessstudios. Die Bürger sollen weiter möglichst zu Hause bleiben und auch dort arbeiten sowie Reisen und Ausflüge unterlassen. Nach dem 20. Dezember sollen die Maßnahmen im Zweiwochenrhythmus verlängert werden, sofern sich die Lage nicht bessert.

Allerdings können Länder mit geringen Inzidenzwerten davon abweichen. "Um auf besondere regionale Situationen angemessen reagieren zu können, haben Länder, die eine Inzidenz von weniger als 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen und eine sinkende Tendenz der Inzidenz aufweisen, die Möglichkeit, hiervon bereits vor dem 20. Dezember abzuweichen", heißt es im Entwurf. Hier dürften vor allem Länder wie Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein Druck gemacht haben, beide liegen derzeit unter dem 50er-Wert.

Kontakte

Das Papier sieht weitere Kontaktbeschränkungen vor. Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal fünf Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen. Das soll vom 1. Dezember bis zum 17. Januar gelten - mit Zwischenregeln für Weihnachten und eventuell den Jahreswechsel.

Maskenpflicht

In öffentlich zugänglichen Gebäuden, Bus und Bahn sowie an stark frequentierten Orten im Freien, an denen sich Menschen auf engem Raum oder für längere Zeit aufhalten, soll mindestens bis 17. Januar eine generelle Maskenpflicht gelten. Das gilt auch für die Arbeitsstätte, jedoch nicht am Platz, sofern ein Abstand von 1,5 Meter zu weiteren Personen sicher eingehalten werden kann.

Weihnachten

Dass Weihnachten in diesem Jahr anders wird als sonst, dürfte den meisten Menschen längst klar sein. Für die Politik ist es dennoch eine Gratwanderung: einerseits Gesundheitsschutz zu gewährleisten, andererseits aber auch irgendwie ein Fest mit der Familie zu ermöglichen, wenn auch im kleineren Kreis. Schließlich seien diese Tage für den familiären und gesellschaftlichen Zusammenhalt besonders wichtig.

Im Entwurf steht folgendes: Vom 21. bis mindestens zum 27. Dezember sollen auch Menschen aus mehr als zwei Haushalten zusammenkommen können - unklar ist noch, ob es jeweils fünf oder zehn sein dürfen. Kinder unter 14 Jahren sollen dabei nicht mitzählen. Für die Zeit nach den Feiertagen soll eine mehrtägige Selbstquarantäne empfohlen werden. Mit den Kirchen sollen Vereinbarungen für die anstehenden Feierlichkeiten getroffen werden - dabei soll als Leitlinie gelten, dass große Gottesdienste zu vermeiden sind.

Schoko-Weihnachtsmann mit Maske | Bildquelle: dpa

Silvester

Ob Silvesterfeiern mit fünf oder zehn Menschen aus mehr als zwei Haushalten in diesem Jahr möglich sind, scheint noch unklar. Die Beschlussvorlage sieht in Klammern vor, die Weihnachtsregeln möglicherweise bis zum 3. Januar gelten zu lassen - darüber besteht noch keine Einigkeit. Bereits deutlich vermerkt ist allerdings, dass es kein Feuerwerk geben soll. Der Verkauf, der Kauf und auch das Zünden sollen verboten werden, um Einsatzkräfte zu entlasten, das Gesundheitssystem nicht weiter zu belasten und Gruppenbildungen zu vermeiden.

Schulen

Schulen gehören zu den großen Streitpunkten. Bund und Länder hatten zu Beginn der November-Regeln beschlossen, dass Schulen und Kindergärten "so lange wie möglich" offen bleiben sollen - anders als beim Lockdown im Frühjahr. Doch wie in allen Bereichen, in denen Menschen zusammenkommen, kommt es auch Schulen und in Kitas zu einem vermehrten Infektionsgeschehen.

Das Kanzleramt hatte daher hier auf Verschärfungen gedrungen, unterstützt von Warnrufen der nationalen Wissenschaftsakademie Leopoldina, die vor allem die inzwischen hohen Inzidenzwerte bei den 15- bis 19-Jährigen mit Sorge sieht. In Länderkreisen wird dem aber widersprochen - die Debatte krankt auch daran, dass unklar ist, welche Rolle Schulen in der Corona-Pandemie spielen. Zumal die Lage in den Bundesländern sehr unterschiedlich ist.

Laut Entwurf wollen die Länder weiter grundsätzlich am Präsenzunterricht festhalten. Allerdings: "Konkrete Ausgestaltungen sowie weiterführende Maßnahmen wie beispielsweise Hybridunterricht werden länderspezifisch geregelt." Damit bleibt es den Ländern überlassen, nach Bedarf Modelle wie Wechselunterricht einzuführen.

Es dürfte also am Mittwoch neue Maßnahmen auch im Schulbereich geben - schon um die Mobilität der Bevölkerung und damit die Kontaktmöglichkeiten im öffentlichen Nahverkehr zu reduzieren. Als wahrscheinlich gilt nun, dass die Ministerpräsidenten den Kultusministern folgen und den Präsenzunterricht für die Oberstufen und Berufsschulen stark verringern. Der Vorteil: Bei den älteren Schülern sei nicht erforderlich, dass Eltern zur Betreuung zu Hause bleiben müssen. Hochschulen und Universitäten sollen grundsätzlich auf digitale Lehre umstellen. Ausnahmen soll es nur für Laborarbeiten, Praktika und Prüfungen geben.

In Regionen mit einer Inzidenz von deutlich mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner soll außerdem ab der siebten Klasse und den berufsbildenden Schulen künftig eine Maskenpflicht im Unterricht gelten. Infektionsfreie Schulen sollen aber davon ausgenommen werden können.

Zudem ist eine neue Teststrategie geplant: Bei einem Infektionsfall in einer Klasse sollen Schüler und Lehrer für fünf Tage in Quarantäne geschickt werden und dann Schnelltests machen. Bei negativem Ergebnis kann der Präsenzunterricht für diese Klasse wiederaufgenommen werden. Die Tests soll der Bund den Ländern zur Verfügung stellen.

Finanzhilfen

Die Staatshilfen für von Schließung betroffene Unternehmen, Selbstständige und Vereine sollen verlängert werden. Für Bereiche, die absehbar noch über Monate größere Einschränkungen des Geschäftsbetriebs zu erwarten haben, fordern die Länder vom Bund eine Verlängerung der Überbrückungshilfen bis Mitte 2021 - etwa für die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft, Soloselbstständige und die Reisebranche. Auch Steuerzuschüsse für die gesetzliche Krankenversicherung soll der Bund prüfen.

Wichtig ist: Alle diese Maßnahmen sind noch kein Beschluss, sondern lediglich eine Vorlage für die Gespräche mit dem Bund am Mittwoch. Daher ist nicht unwahrscheinlich, dass es noch Änderungen geben wird.

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